Veranstaltung: | 56. Landesversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 10. Weitere Anträge (V-Anträge) |
Antragsteller*in: | LAG Ländliche Räume (dort beschlossen am: 03.03.2023) |
Status: | Abgelehnt |
Eingereicht: | 03.03.2023, 12:16 |
V6: Für mehr Vielfalt auf unserer Landtagswahlliste!
Titel
Antragstext
Wir sächsischen Bündnisgrünen wollen überall wachsen und dabei mehr Menschen
gewinnen, die uns bisher skeptisch gegenüberstanden. Deshalb muss und soll uns
eine vielfältige Listenbesetzung für die anstehende Landtagswahl als
Regierungspartei ein wichtiger Auftrag sein.
Es ist unsere politische Pflicht in allen Kreisverbänden für unsere politischen
Angebote zu werben. Wenn wir die magische 10%-Marke bei der nächsten
Landtagswahl knacken wollen, müssen wir aber in den zehn ländlichen
Kreisverbänden1 noch viel sichtbarer werden, politische Entscheidungen öfter und
kontinuierlicher erklären sowie Impulse, Kritik und Stimmungen in die Parlamente
auf- und mitnehmen.
Wir können stolz sein, auf das, was wir bisher in den zehn ländlichen
Kreisverbänden erreicht haben: In den vergangenen Jahren sind mehr Büros
eröffnet und mehr Kreisgeschäftsstellenleiter*innen eingestellt worden. Der
Strukturstärkungsfonds war eine sehr gute und hilfreiche Idee. Jetzt braucht es
den nächsten Schritt: Wir möchten mehr Bündnisgrüne Mitglieder aus den zehn
ländlichen Kreisverbänden auf den aussichtsreichen Listenplätzen für die
Landtagswahl, denn wir können Politik fürs Land nicht aus der Stadt heraus
machen. Einer emanzipierten Partei wie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verbietet sich
solch Paternalismus. Wir brauchen die authentischen bündnisgrünen
Vertreter*innen auf unseren Listen, die vor Ort leben und arbeiten, vernetzt
sind, sich in Vereinen engagieren und schnell auf lokalpolitische Entwicklungen
reagieren können – und mit einem Mandat sichtbar sind und neue Wählergruppen
gewinnen und binden.
Das beste personelle Angebot für den gesamten Landesverband ist nicht zwingend
eines, dass aus den Absprachen derjenigen mit den meisten Delegiertenstimmen
entsteht. Ein konstruktives und produktives politisches Miteinander verlangt
gegenseitige Rücksichtnahme und Sensibilität – für das Ganze. Eine vielfältige
Liste kann dazu beitragen. Wir schlagen deshalb vor:
Die Landesversammlung beschließt: Die Einrichtung eines Wahllistenbeirats für
die Aufstellung der Landesliste zur Landtagswahl 2024, bestehend aus einem/einer
Vertreter*in aus dem Landesvorstand, aus je einem Mitglied aus allen 13
Kreisvorständen und aus einem Mitglied des Landesvorstands der Grünen Jugend
Sachsen. Dieser Beirat erarbeitet eine nicht-bindende Empfehlung für die
Landesversammlung für die aussichtsreichen Listenplätze für die Wahllisten zur
Landtagswahl 2024.2 Von der Mitwirkung in diesem Gremium sollten Personen
absehen, welche für die jeweiligen aussichtsreichen Listenplätze selbst
kandidieren. Die Sicherstellung einer mindestens paritätischen Besetzung des
Beirats gemäß des Frauenstatuts ist durch eine Koordination des Landesvorstandes
bei der Einberufung des Gremiums zu gewährleisten.
Bei der Erarbeitung dieses Vorschlags soll möglichst gewährleistet werden, dass
Mitglieder aus den drei städtischen Kreisverbänden und den zehn kleineren
Kreisverbänden und somit die vier Regionen Ost-, West-, Nord- und Südsachsen
tatkräftig vertreten sind und dass People of Color, Menschen mit Behinderungen
ebenso wie queere Menschen berücksichtigt werden. Des Weiteren sollen sich
Menschen aus verschiedenen Altersgruppen auf der Liste wiederfinden. Das
Engagement im Landesverband und Erfahrung mit politischen Prozessen auf
kommunaler, landes- oder bundespolitischer Ebene spielt ebenso eine Rolle.
Hintergrund:
Wir sind nicht die ersten und einzigen, die sich Gedanken darüber machen, wie
eine Listenbesetzung möglichst vielfältig aussehen kann und dabei auch die
Vertretung von Mitgliedern aus dem ländlichen Raum gewährleistet werden kann.
Wir können von den anderen Landesverbänden lernen, wie sie mit wachsenden
Mitgliederzahlen umgehen und gleichzeitig ein konstruktives und wohlwollendes
Miteinander gewähren.
Bei der Erstellung der Landtags- und Bundestagslisten gehen die Landesverbände
sehr unterschiedlich vor. Alle haben sie aber gemeinsam, dass sich Mitglieder
Gedanken darüber machen, wer sie vertreten soll und dieses „Gedanken-machen“ –
dieses Aushandeln - erfolgt auf unterschiedliche Art und Weise:
- Niedersachsen und Berlin haben eine Quote eingefügt – bei dem jeder 3.
Platz von einem neuen Mitglied auf den Listen besetzt werden soll.
- In anderen Landesverbänden wie in Hessen oder Baden-Württemberg wird nach
der Flügel-Logik besetzt. In NRW zählt diese ebenso. Hier finden aber auch
verstärkte Absprachen mit den Bezirksverbänden statt.
- In Bayern wurde bei der letzten Bundestagswahl 2021 ein
Bundestagswahllistenbeirat eingerichtet, der eine Empfehlung der
Delegiertenkonferenz vorgelegt hat, die dieser Empfehlung auch
weitestgehend gefolgt ist. Diese Aufgabe ist in Bayern nicht in der
Satzung verankert. An dieser Lösung orientiert sich auch unserer
Vorschlag.
1Es geht hier um die mitgliederschwachen ländlichen Flächen-Kreisverbände.
2Aussichtsreiche Listenplätze sind Stand Februar 2023 für die nächste
Landtagswahl die ersten 15 Plätze.
Änderungsanträge
- V6-1 (LAG Geschlechterpolitik (dort beschlossen am: 23.03.2023), Eingereicht)