Veranstaltung: | 56. Landesversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 10. Weitere Anträge (V-Anträge) |
Status: | Beschluss |
Abstimmungsergebnis: | Mit Mehrheit angenommen Nein: -2, Enthaltungen: 6 |
Beschluss durch: | Antonia Groß |
Beschlossen am: | 25.03.2023 |
Eingereicht: | 20.03.2023, 15:01 |
Dringlichkeitsantrag: Gute Prüfungsbedingungen für angehende Jurist*innen - Für den Erhalt des Ruhetags im juristischen Staatsexamen!
Beschlusstext
Wir, Bündnis 90/Die Grünen in Sachsen, setzen uns dafür ein, dass der bisher
vorgesehene Ruhetag in der ersten juristischen Prüfung (auch bekannt als
juristisches Staatsexamen) in Sachsen erhalten bleibt. Der Ruhetag ist dringend
nötig, um den Prüfungskandidat*innen in der physisch wie psychisch extrem
herausfordernden Examenssituation eine Möglichkeit der Regeneration zu geben.
Die Gesundheit der Studierenden muss Vorrang gegenüber finanziellen und
organisatorischen Gesichtspunkten haben.
Weitere delegierte Unterzeichner*innen: Charlotte Henke (KV Dresden), Paul Löser
(KV SOE), Helena Schnettler (KV Görlitz), Quentin Kügler (KV Leipzig), Mira
Jasef (KV Leipzig), Jonathan Wiencke (KV Leipzig) und Marvin Schönfeld (KV
Bautzen).
Begründung
Die juristische Prüfung stellt Studierende bereits jetzt vor enorme physische wie psychische
Herausforderungen. Innerhalb kürzester Zeit (bisher neun Tage, inklusive Ruhetag) müssen sechs
Klausuren mit einem Umfang von je fünf Stunden handschriftlich bearbeitet werden. Die Stoffmenge
ist dabei kaum zu bewältigen und der Leistungsdruck hoch: denn ohne bestandenes Examen stehen
Studierende nach vielen Jahren Studium bisher in Sachsen gänzlich ohne Abschluss da. Gleichzeitig ist
gerade die Note des Examens für die weiteren Berufsperspektiven weitaus bedeutender, als in vielen
anderen Studiengängen. Viele Prüfungskandidat*innen erleben bei diesen Bedingungen neben dem
besonderen Prüfungsstress auch körperliche Auswirkungen wie Schlafstörungen, Schmerzen oder
Sehnenscheidenentzündungen.1 Aus diesen Gründen setzen sich eine Reihe Interessenvertretungen für die Reform des Jurastudiums und der juristischen Prüfung ein.2Verbesserungsbedarf wird etwa im Bereich der Studieninhalte, des Stoffumfangs für die Prüfung und der Möglichkeit eines sogenannten "E-Examens" am Laptop
gesehen. Die vielseitigen, umfassenden, gut begründeten Forderungen zeigen eindrücklich, dass
Studium und juristische Prüfung dringend überarbeitet und studierendenfreundlicher gestaltet
werden müssen. Die Landesjustizprüfungsämter wollen nun jedoch den in 15 Ländern bestehenden Ruhetag im
Prüfungszeitraum bundesweit abschaffen. Dies ist ein Schritt in die genau falsche Richtung. Die
Streichung des Ruhetags macht eine ohnehin äußerst herausfordernde und belastende Prüfung ohne
Not noch härter. Das möchten wir verhindern.
Die Petition des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. gegen das Vorhaben
findet sich hier: https://chng.it/8qy9dwz6L5
1BRF/Drost, Abschlussbericht Umfrage zum psychischen Druck (2022), S. 1-23;BRF/Mokrami, Gutachten 2020:
Psychischer Druck im Jurastudium, S. 1-6; https://politik-gesellschaft.com/2021/09/22/ist-es-zeit-fur-ein-
digitales-staatsexamen/.
2https://iurreform.de/;BRF/von Krause/Gundert, Gutachten 2022: Reform des Jurastudiums, S. 1-26; DAV
(https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaeltinnen-anwaelte/anwaltspraxis/notwendige-reform-der-
juristenausbildung)
Begründung der Dringlichkeit
Im Januar 2023 wurde öffentlich, dass die Examenskampagne in Baden-Württemberg im ersten
Staatsexamen von dort 10 Tagen auf 8 Tage verkürzt werden sollte. Die beiden bisher vorgesehenen
Ruhetage sollen künftig entfallen. Diese Entscheidung löste nicht nur bei angehenden Jurist*innen Empörung aus. Daraufhin rechtfertigte sich die baden-württembergische Justizministerin damit, dass eine Streichung der Ruhetage bundesweit beschlossen wurde. Jedoch erst am 06. März, und damit nach Ende der Antragsfrist zu dieser Landesversammlung, wurden auch Äußerungen des sächsische Landesjustizprüfungsamt zurKürzung der Examensdurchläufe das erste mal öffentlich und damit die Gewissheit, dass auch Sachsen den vorgesehenen Ruhetag streichen will.