Antrag: | Verkehrswende jetzt! Elektrifizierung und Reaktivierung von Bahnstrecken im ländlichen Raum voranbringen |
---|---|
Antragsteller*in: | Marco Tiedtke (KV Leipzig) |
Status: | Modifiziert übernommen |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 23.03.2023, 21:58 |
V5-8 zu V5NEU: Verkehrswende jetzt! Elektrifizierung und Reaktivierung von Bahnstrecken im ländlichen Raum voranbringen
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 27 bis 30 (V5: Verkehrswende jetzt! Elektrifizierung und Reaktivierung von Bahnstrecken im ländlichen Raum voranbringen):
- Das Bundesverkehrsministerium wird aufgefordert, zukünftig mehr Mittel bereitzustellen, um den barrierefreien Umbau von Bahnhöfen deutlich voranzutreiben. Die Verfahren sind zu vereinfachen, damit das Ziel von Barrierefreiheit schneller erreicht wird.
- Bundes- und Landesverkehrsministerium müssen den barrierefreien Umbau von Bahnhöfen deutlich vorantreiben. Obwohl die dafür verfügbaren Bundesmittel steigen, kommt dieser trotz sichtbarer Fortschritte in allen Regionen Sachsens an einzelnen Bahnhöfen und Haltepunkten nur schwer voran, bspw. bei den geplanten Umbauten am Bahnhof Glauchau und am Haltepunkt Falkenau Süd. Aus dieser Erfahrung heraus müssen die Verfahren dafür vereinfacht, die Kofinanzierungen des Freistaates Sachsen sichergestellt sein und es müssen für die Finanzierungsvereinbarungen mit den Kommunen für den Unterhalt und Betrieb von Rampen und Aufzügen Mustervereinbarungen erarbeitet werden, damit die für den barrierefreien Umbau notwendigen Investitionen auch umgesetzt werden und dies nicht wie derzeit zum Teil daran scheitert, dass für die Übernahme der erhöhten Betriebskosten der Stationen keine Einigung erzielt wird.
Antragstext
Von Zeile 30 bis 33:
Das Bundesverkehrsministerium wird aufgefordert, zukünftig mehr Mittel bereitzustellen, um den barrierefreien Umbau von Bahnhöfen deutlich voranzutreiben. Die Verfahren sind zu vereinfachen, damit das Ziel von Barrierefreiheit schneller erreicht wird.Bundes- und Landesverkehrsministerium müssen den barrierefreien Umbau von Bahnhöfen deutlich vorantreiben. Obwohl die Höhe der verfügbaren Bundesmittel steigt und für etliche sächsische Bahnhöfe Bundesmittel zur Verfügung stehen kommen einzelne Maßnahmen an sächsischen Bahnhöfen nicht schnell genug voran, dazu gehören die Bahnhöfe Glauchau und Falkenau. Aus dieser Erfahrung heraus müssen die Verfahren einfacher sein, die Kofinanzierungen durch den Freistaat Sachsen müssen sichergestellt sein und es müssen Mustervereinbarungen zwischen Bahn, Land und Kommune zur Frage der Finanzierung des Unterhalts und Betriebs von Aufzügen und Rampen an Bahnhöfen erarbeitet werden, damit das Abfließen von Bundesmittel für mehr Barrierefreiheit in Sachsen nicht daran scheitert, dass über die Übernahme der Betriebs-Kosten keine Einigung erzielt werden kann.
Von Zeile 27 bis 30 (V5: Verkehrswende jetzt! Elektrifizierung und Reaktivierung von Bahnstrecken im ländlichen Raum voranbringen):
- Das Bundesverkehrsministerium wird aufgefordert, zukünftig mehr Mittel bereitzustellen, um den barrierefreien Umbau von Bahnhöfen deutlich voranzutreiben. Die Verfahren sind zu vereinfachen, damit das Ziel von Barrierefreiheit schneller erreicht wird.
- Bundes- und Landesverkehrsministerium müssen den barrierefreien Umbau von Bahnhöfen deutlich vorantreiben. Obwohl die dafür verfügbaren Bundesmittel steigen, kommt dieser trotz sichtbarer Fortschritte in allen Regionen Sachsens an einzelnen Bahnhöfen und Haltepunkten nur schwer voran, bspw. bei den geplanten Umbauten am Bahnhof Glauchau und am Haltepunkt Falkenau Süd. Aus dieser Erfahrung heraus müssen die Verfahren dafür vereinfacht, die Kofinanzierungen des Freistaates Sachsen sichergestellt sein und es müssen für die Finanzierungsvereinbarungen mit den Kommunen für den Unterhalt und Betrieb von Rampen und Aufzügen Mustervereinbarungen erarbeitet werden, damit die für den barrierefreien Umbau notwendigen Investitionen auch umgesetzt werden und dies nicht wie derzeit zum Teil daran scheitert, dass für die Übernahme der erhöhten Betriebskosten der Stationen keine Einigung erzielt wird.
Antragstext
Von Zeile 30 bis 33:
Das Bundesverkehrsministerium wird aufgefordert, zukünftig mehr Mittel bereitzustellen, um den barrierefreien Umbau von Bahnhöfen deutlich voranzutreiben. Die Verfahren sind zu vereinfachen, damit das Ziel von Barrierefreiheit schneller erreicht wird.Bundes- und Landesverkehrsministerium müssen den barrierefreien Umbau von Bahnhöfen deutlich vorantreiben. Obwohl die Höhe der verfügbaren Bundesmittel steigt und für etliche sächsische Bahnhöfe Bundesmittel zur Verfügung stehen kommen einzelne Maßnahmen an sächsischen Bahnhöfen nicht schnell genug voran, dazu gehören die Bahnhöfe Glauchau und Falkenau. Aus dieser Erfahrung heraus müssen die Verfahren einfacher sein, die Kofinanzierungen durch den Freistaat Sachsen müssen sichergestellt sein und es müssen Mustervereinbarungen zwischen Bahn, Land und Kommune zur Frage der Finanzierung des Unterhalts und Betriebs von Aufzügen und Rampen an Bahnhöfen erarbeitet werden, damit das Abfließen von Bundesmittel für mehr Barrierefreiheit in Sachsen nicht daran scheitert, dass über die Übernahme der Betriebs-Kosten keine Einigung erzielt werden kann.
Von Zeile 30 bis 33:
Das Bundesverkehrsministerium wird aufgefordert, zukünftig mehr Mittel bereitzustellen, um den barrierefreien Umbau von Bahnhöfen deutlich voranzutreiben. Die Verfahren sind zu vereinfachen, damit das Ziel von Barrierefreiheit schneller erreicht wird.Bundes- und Landesverkehrsministerium müssen den barrierefreien Umbau von Bahnhöfen deutlich vorantreiben. Obwohl die Höhe der verfügbaren Bundesmittel steigt und für etliche sächsische Bahnhöfe Bundesmittel zur Verfügung stehen kommen einzelne Maßnahmen an sächsischen Bahnhöfen nicht schnell genug voran, dazu gehören die Bahnhöfe Glauchau und Falkenau. Aus dieser Erfahrung heraus müssen die Verfahren einfacher sein, die Kofinanzierungen durch den Freistaat Sachsen müssen sichergestellt sein und es müssen Mustervereinbarungen zwischen Bahn, Land und Kommune zur Frage der Finanzierung des Unterhalts und Betriebs von Aufzügen und Rampen an Bahnhöfen erarbeitet werden, damit das Abfließen von Bundesmittel für mehr Barrierefreiheit in Sachsen nicht daran scheitert, dass über die Übernahme der Betriebs-Kosten keine Einigung erzielt werden kann.