Änderungen im Abschnitt:
Familien und Behinderung - Unterstützung ausbauen, durch:
s.unten im Text
Antrag: | Das Große und Ganze im Blick: Inklusion in Sachsen voranbringen! |
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Antragsteller*in: | Petra Cagalj Sejdi (KV Leipzig) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 09.03.2023, 14:23 |
Änderungen im Abschnitt:
Familien und Behinderung - Unterstützung ausbauen, durch:
s.unten im Text
Sachsen ist ein vielfältiges und diverses Land, alle Menschen, die in Sachen
leben, tragen einen wichtigen teil zu unserer Gesellschaft bei. Wir profitieren
von der Vielfalt aller. Die Inklusion aller Menschen ist hier grundlegend.
Seit fast drei Jahren sind wir Teil der Kenia-Koalition in Sachsen. Inklusion
von behinderten Menschen ist ein zentrales Thema für uns, in allen
Politikbereichen, vor allem aber in den Bereichen: Jugend- und Familienpolitik,
frühkindliche Bildung und Schule, auf dem Arbeitsmarkt und bei der Herstellung
von mehr Barrierefreiheit. Wir wollen Inklusion in ihrer ganzen Vielfalt
voranbringen. Wir konnten bereits einiges in Sachsen erreichen: es wurden ein
Investitionsprogramm "Sachsen Barrierefrei" aufgelegt, das Landesblindengeld und
der Nachteilsausgleich wurden in 30 Jahren erstmals erhöht, Inklusion und
Barreirefreiheit sind auch außerhalb des Sozial- und Kultusminsiteriums als
Themen in anderen Ressorts angekommen, der Landesbauftragte für Inklusion ist
seit 2022 endlich hauptamtlich tätig.
Wir haben einen großen Schritt erreicht, doch es braucht noch mehr.
Damit das gelingt, wollen wir folgende Weichenstellungen vornehmen:
In ein barrierefreies Sachsen investieren
Um wirklich inklusiv in Sachsen zu leben und um Partizipation für alle
Sächs*innen zu schaffen, müssen wir noch sehr viele Barrieren abbauen. Vor allem
im öffentlichen Raum gibt es dazu einen großen Bedarf. Wir BÜNDNISGRÜNEN wollen
Bus und Bahn, Parks, Kitas, Schulen und Behörden barrierefrei gestalten. Auch im
Internet soll es weniger Barrieren geben, z.B. bei der Online-Vergabe von
Terminen oder digitalen Antragsformularen. Weniger Barrieren schaffen mehr
Teilhabe für alle – für Kinder, Eltern, Ältere, Menschen mit und ohne
Behinderungen. Die Investitions- und Förderprogramme "Sachsen barrierefrei-" und
"Lieblingsplätze sind gut Mittel und müssen weiter ausgebaut werden. Folgende
Prioritäten werden wir zukünftig setzen:
Das Schulsystem inklusiver machen
Mit der Novellierung des Schulgesetzes 2017 hat der Freistaat Sachsen wichtige
Schritte hin zu einem inklusiveren Schulsystem unternommen. Die Abschaffung der
Förderschulpflicht, die Ausweitung des gemeinsamen Unterrichts von Schüler*innen
mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf und die Verkleinerung von
Inklusionsklassen waren wichtige Meilensteine. Diesen Weg wollen wir fortsetzen.
Konkret sehen wir folgende Handlungsbedarfe:
Den Weg frei machen für eine inklusive Jugendhilfe
Das im Juni 2021 im Bundestag beschlossene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
(KJSG) soll es jungen Menschen mit Behinderungen deutlich erleichtern, ihre
Rechte zu verwirklichen und die Leistungen zu bekommen, die ihnen zustehen. Für
Sachsen leiten sich daraus folgende Aufgaben ab, die durch den Landtag und den
Landesjugendhilfeausschuss fachlich begleitet werden sollen, wie :
Familien und Behinderung - Unterstützung ausbauen, durch:
Diskriminierung bekämpfen
Zu erfolgreicher Inklusion gehört der Abbau von Vorurteilen und die Bekämpfung
von Diskriminierung und Ungleichbehandlung - Ableismus.
Wir setzen uns für eine Bekämpfung von Diskriminierung insbesondere Ableismus
ein. Das Thema Ableismus muss in Förderrichtlinien, die Projekte für Demokratie
und gegen Diskriminierung unterstützen, mitaufgenommen werden.
1.) Wir wollen mit unserem Antrag für besser Inlusion wirken, dazu gehört auch, dass wir Behinderung nicht mehr als etwas schlechtes darstellen, sondern deutlich machen, dass es zur Vielfalt der Gesellschaft dazu gehört, dass Menschen verschieden sind. Aus diesem Grund sollte das eher negativ konnotierte Adjektiv "drohend" gegen eine neutralere Beziechnung ersetzt werden.
2) Unsere Forderung sollte offen sein für alle Familien: Familien mit ein, zwei oder mehr Eltern von denen auch mehr als nur ein Elternteil eine Behinderung haben kann.