Herzlichen Dank für den wichtigen Antrag. Das Themengebiet Inklusion und die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention kommen im politischen Alltag zu kurz. Meine wichtigsten Änderungsvorschläge sind: 1) Die Bezeichnung "Menschen mit Behinderung" ist ehrer üblich als "behinderte Menschen", da es den Menschen stärker betont. 2) Die Einbindung von Menschen mit Behinderung von Anfang an muss ein selbstverständlicher Bestandteil der Diskussion und Planungen zum Thema Inklusion sein. Daher habe ich diesen Punkt weiter nach ober gezogen. 3) Inklusion muss aus meiner Sicht zur Grundbedingung von sächsischen Förderprogrammen werden. 4) Die UN-BRK und die Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit von zu mind 50% durch öffentl. Gelder finanzierte Einrichtungen sind bereits geltendes Recht in Deutschland, daher kann die Formulierung in diesem Antrag viel deutlicher sein. 5) Oft reicht in Sachsen die Qualifikation für die Umsetzung von Inklusionsvorhaben nicht aus. D.h. wir brauchen nicht nur eine Investitionsförderung, sondern auch Förderungen für Beratungen und Schulungen..
Antrag: | Das Große und Ganze im Blick: Inklusion in Sachsen voranbringen! |
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Antragsteller*in: | LAG Kultur (dort beschlossen am: 23.03.2023) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 11.03.2023, 08:28 |