Antrag: | Das Große und Ganze im Blick: Inklusion in Sachsen voranbringen! |
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Antragsteller*in: | Christin Furtenbacher (KV Chemnitz) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 15.03.2023, 10:01 |
V1-2: Das Große und Ganze im Blick: Inklusion in Sachsen voranbringen!
Antragstext
Von Zeile 124 bis 125:
- dringend eine Fördermöglichkeit, um Selbständigkeit und Selbsthilfe zu ermöglichen
.
- ein gutes Anbebot an barrierefreien bezahlbaren Wohnungen für Familien und Beratungsangebote zur Unterstützung bei der Wohnungssuche
Sachsen ist ein vielfältiges und diverses Land, alle Menschen, die in Sachen
leben, tragen einen wichtigen teil zu unserer Gesellschaft bei. Wir profitieren
von der Vielfalt aller. Die Inklusion aller Menschen ist hier grundlegend.
Seit fast drei Jahren sind wir Teil der Kenia-Koalition in Sachsen. Inklusion
von behinderten Menschen ist ein zentrales Thema für uns, in allen
Politikbereichen, vor allem aber in den Bereichen: Jugend- und Familienpolitik,
frühkindliche Bildung und Schule, auf dem Arbeitsmarkt und bei der Herstellung
von mehr Barrierefreiheit. Wir wollen Inklusion in ihrer ganzen Vielfalt
voranbringen. Wir konnten bereits einiges in Sachsen erreichen: es wurden ein
Investitionsprogramm "Sachsen Barrierefrei" aufgelegt, das Landesblindengeld und
der Nachteilsausgleich wurden in 30 Jahren erstmals erhöht, Inklusion und
Barreirefreiheit sind auch außerhalb des Sozial- und Kultusminsiteriums als
Themen in anderen Ressorts angekommen, der Landesbauftragte für Inklusion ist
seit 2022 endlich hauptamtlich tätig.
Wir haben einen großen Schritt erreicht, doch es braucht noch mehr.
Damit das gelingt, wollen wir folgende Weichenstellungen vornehmen:
- Fortschreibung Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK,
- Evaluation Sächsisches Inklusionsgesetz,
- notwendige Kostensteigerung durch Bundesteilhabegesetz in einem
tranparenten Prozess zwischen Land und Kommunen gestalten und
- Inklusion als einen Bereich des BÜNDNISGRÜNEN Vielfaltsprozesses in
Sachsen mitdenken und gestalten
In ein barrierefreies Sachsen investieren
Um wirklich inklusiv in Sachsen zu leben und um Partizipation für alle
Sächs*innen zu schaffen, müssen wir noch sehr viele Barrieren abbauen. Vor allem
im öffentlichen Raum gibt es dazu einen großen Bedarf. Wir BÜNDNISGRÜNEN wollen
Bus und Bahn, Parks, Kitas, Schulen und Behörden barrierefrei gestalten. Auch im
Internet soll es weniger Barrieren geben, z.B. bei der Online-Vergabe von
Terminen oder digitalen Antragsformularen. Weniger Barrieren schaffen mehr
Teilhabe für alle – für Kinder, Eltern, Ältere, Menschen mit und ohne
Behinderungen. Die Investitions- und Förderprogramme "Sachsen barrierefrei-" und
"Lieblingsplätze sind gut Mittel und müssen weiter ausgebaut werden. Folgende
Prioritäten werden wir zukünftig setzen:
- Nachhaltig und langfristig in ein barrierefreies Sachsen auf allen Ebenen
investieren- Uns einsetzen für
- mehr barrierefreien Wohnraum in Sachsen
- barrierefreien Regionalverkehr und ÖPNV in Sachsen
- barrierefreien Ämter und Behörden
- barrierefreien Gebäude für Kita, Schule und Kinder-und
Jugendarbeit - mehr Barrierefreiheit auf öffentlichen Internetseiten
- Monitoring fehlender Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, um
Förderschwerpunkte zukünftig gezielter zu formulieren
- mehr Beteiligung von Betroffenen fördern
- Besonders bei der Diskussion zu Förderschwerpunkten der
Investitions- und Förderprogramme sowie - bei der Diskussion auf lokaler Ebene zur Förderung
Das Schulsystem inklusiver machen
Mit der Novellierung des Schulgesetzes 2017 hat der Freistaat Sachsen wichtige
Schritte hin zu einem inklusiveren Schulsystem unternommen. Die Abschaffung der
Förderschulpflicht, die Ausweitung des gemeinsamen Unterrichts von Schüler*innen
mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf und die Verkleinerung von
Inklusionsklassen waren wichtige Meilensteine. Diesen Weg wollen wir fortsetzen.
Konkret sehen wir folgende Handlungsbedarfe:
- Sicherungund Ausbauder inklusiven Beschulung mit zumutbaren Schulwegen in
allen Förderschwerpunkten durch die Kooperationsverbünde,
- Zuweisung eines Schulplatzes für Schüler*innen mit sonderpädagogischem
Förderbedarf durch Entscheidung der Schulaufsicht, sofern innerhalb des
Kooperationsverbundes keine Einigung über den Ort der inklusiven
Beschulung erzielt wird,
- inklusive Beschulung von Schüler*innen im Förderschwerpunkt emotional-
soziale Entwicklung an allen Schulen,
- gezielte Förderung und Unterstützung von Schulen, die sich der Aufgabe der
Inklusion in besonderem Maße annehmen, z.B. durch
Ausstattungsinvestitionen oder personelle Verstärkung,
- Öffnung weiterer Schularten, auch der Gymnasien, für den
lernzieldifferenten Unterricht,
- Weiterentwicklung der Diagnostik nach vergleichbaren Standards, auch in
den Förderschwerpunkten Lernen und emotional-soziale Entwicklung;
Aufstockung des Personals der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste unter
Einbeziehung des Know-Hows von Schulen in freier Trägerschaft,
- Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften und schulischem Personalzu
Inklusion und zum Umgang mit Heterogenität; Ausbildung von
Sonderpädagog*innen an weiteren Standorten und in anderen Bundesländern
und
- Einrichtung eines Beirates "Inklusive Schule in Sachsen".
Den Weg frei machen für eine inklusive Jugendhilfe
Das im Juni 2021 im Bundestag beschlossene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
(KJSG) soll es jungen Menschen mit Behinderungen deutlich erleichtern, ihre
Rechte zu verwirklichen und die Leistungen zu bekommen, die ihnen zustehen. Für
Sachsen leiten sich daraus folgende Aufgaben ab, die durch den Landtag und den
Landesjugendhilfeausschuss fachlich begleitet werden sollen, wie :
- eine Verankerung der Inklusion als Leitgedanken der Kinder- und
Jugendhilfe durch die Erarbeitung von Handlungsleitfäden und Standards in
der Jugendhilfeplanung zur Umsetzung auf kommunaler Ebene,
- eine grundsätzlich gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne
Behinderungen in Kindertageseinrichtungen (KJSG),
- Finanzierung inklusiver Betreuung in der Kindertagespflege analog zu den
Kitas,
- die Stärkung der Inklusion im Hort durch bessere Verzahnung mit der Schule
und Berücksichtigung von inklusiv betreuten Kindern im
Betreuungsschlüssel,
- die Erarbeitung eines Modelles der verbindlicherenZusammenarbeit
beteiligter Leistungsträger, damit alle Unterstützungsangebote aus einer
Hand angeboten werden und Eltern bzw. betroffene junge Menschen Beratung
und Unterstützung aus einer Hand bekommen (Eingliederungshilfe,
Sozialhilfe und Jugendhilfe),
- der Ausbau der Beratung im Sinne der betroffenen Kinder, Jugendlichen und
ihrer Eltern zu konkreten Ansprüchen auf Leistungen,
- die Ausbildung und Einführung von Verfahrenslots*in für Eltern ab 2024,
d.h. eine verlässliche Ansprechperson, die sie durch das gesamte Verfahren
begleitet, zu unterstützen,
- die Weichenstellung bis 2027 für eine Jugendarbeit für alle junge Menschen
mit und ohne Behinderungen vorzunehmen,
- die Handlungsempfehlungen zur inklusiven Jugendhilfe bei der
Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK aufnehmen,
- die Investitionen in barrierefrei zugängliche Jugendübernachtungsstätten,
Jugendhilfeeinrichtungen und Jugendhäuser und
- das landesweite Fortbildungsprogramme über das Landesjugendamt und
- mehr Angebote für pädagogische Fachkräfte zum Erwerb einer
heilpädagogischen Zusatzqualifikation (HPZ) fortzuschreiben.
Familien und Behinderung - Unterstützung ausbauen, durch:
- frühzeitige Unterstützung von Kindern mit Behinderung oder drohender
Behinderung durch den Ausbau von Frühförderstellen, Kita-Sozialarbeit und
Stärkung des Schulvorbereitungsjahres
- Stärkung von Eltern mit Behinderung, z.B. durch eine Arbeitshilfe zur
Unterstützung von Eltern mit Behinderung durch den
Landesjugendhilfeausschuss
- die Stiftung „Hilfe für Familien, Mutter und Kind“ weiterentwickeln und
Unterstützung ausbauen, z.B. für Familien mit einem behinderten
Elternteil, die oft auf Mobilitätshilfen angewiesen sind, damit der Alltag
auch mit einer Einschränkung organisiert werden kann. Hier braucht es
dringend eine Fördermöglichkeit, um Selbständigkeit und Selbsthilfe zu
ermöglichen.
- ein gutes Anbebot an barrierefreien bezahlbaren Wohnungen für Familien und Beratungsangebote zur Unterstützung bei der Wohnungssuche
- Ausbau inklusiver Angebote in der Familienbildung und
- Monitoring der Familienbildungsstätten auf Barrierefreiheit.
Diskriminierung bekämpfen
Zu erfolgreicher Inklusion gehört der Abbau von Vorurteilen und die Bekämpfung
von Diskriminierung und Ungleichbehandlung - Ableismus.
Wir setzen uns für eine Bekämpfung von Diskriminierung insbesondere Ableismus
ein. Das Thema Ableismus muss in Förderrichtlinien, die Projekte für Demokratie
und gegen Diskriminierung unterstützen, mitaufgenommen werden.
Von Zeile 124 bis 125:
- dringend eine Fördermöglichkeit, um Selbständigkeit und Selbsthilfe zu ermöglichen
.
- ein gutes Anbebot an barrierefreien bezahlbaren Wohnungen für Familien und Beratungsangebote zur Unterstützung bei der Wohnungssuche
Sachsen ist ein vielfältiges und diverses Land, alle Menschen, die in Sachen
leben, tragen einen wichtigen teil zu unserer Gesellschaft bei. Wir profitieren
von der Vielfalt aller. Die Inklusion aller Menschen ist hier grundlegend.
Seit fast drei Jahren sind wir Teil der Kenia-Koalition in Sachsen. Inklusion
von behinderten Menschen ist ein zentrales Thema für uns, in allen
Politikbereichen, vor allem aber in den Bereichen: Jugend- und Familienpolitik,
frühkindliche Bildung und Schule, auf dem Arbeitsmarkt und bei der Herstellung
von mehr Barrierefreiheit. Wir wollen Inklusion in ihrer ganzen Vielfalt
voranbringen. Wir konnten bereits einiges in Sachsen erreichen: es wurden ein
Investitionsprogramm "Sachsen Barrierefrei" aufgelegt, das Landesblindengeld und
der Nachteilsausgleich wurden in 30 Jahren erstmals erhöht, Inklusion und
Barreirefreiheit sind auch außerhalb des Sozial- und Kultusminsiteriums als
Themen in anderen Ressorts angekommen, der Landesbauftragte für Inklusion ist
seit 2022 endlich hauptamtlich tätig.
Wir haben einen großen Schritt erreicht, doch es braucht noch mehr.
Damit das gelingt, wollen wir folgende Weichenstellungen vornehmen:
- Fortschreibung Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK,
- Evaluation Sächsisches Inklusionsgesetz,
- notwendige Kostensteigerung durch Bundesteilhabegesetz in einem
tranparenten Prozess zwischen Land und Kommunen gestalten und
- Inklusion als einen Bereich des BÜNDNISGRÜNEN Vielfaltsprozesses in
Sachsen mitdenken und gestalten
In ein barrierefreies Sachsen investieren
Um wirklich inklusiv in Sachsen zu leben und um Partizipation für alle
Sächs*innen zu schaffen, müssen wir noch sehr viele Barrieren abbauen. Vor allem
im öffentlichen Raum gibt es dazu einen großen Bedarf. Wir BÜNDNISGRÜNEN wollen
Bus und Bahn, Parks, Kitas, Schulen und Behörden barrierefrei gestalten. Auch im
Internet soll es weniger Barrieren geben, z.B. bei der Online-Vergabe von
Terminen oder digitalen Antragsformularen. Weniger Barrieren schaffen mehr
Teilhabe für alle – für Kinder, Eltern, Ältere, Menschen mit und ohne
Behinderungen. Die Investitions- und Förderprogramme "Sachsen barrierefrei-" und
"Lieblingsplätze sind gut Mittel und müssen weiter ausgebaut werden. Folgende
Prioritäten werden wir zukünftig setzen:
- Nachhaltig und langfristig in ein barrierefreies Sachsen auf allen Ebenen
investieren- Uns einsetzen für
- mehr barrierefreien Wohnraum in Sachsen
- barrierefreien Regionalverkehr und ÖPNV in Sachsen
- barrierefreien Ämter und Behörden
- barrierefreien Gebäude für Kita, Schule und Kinder-und
Jugendarbeit - mehr Barrierefreiheit auf öffentlichen Internetseiten
- Uns einsetzen für
- Monitoring fehlender Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, um
Förderschwerpunkte zukünftig gezielter zu formulieren
- mehr Beteiligung von Betroffenen fördern
- Besonders bei der Diskussion zu Förderschwerpunkten der
Investitions- und Förderprogramme sowie - bei der Diskussion auf lokaler Ebene zur Förderung
- Besonders bei der Diskussion zu Förderschwerpunkten der
Das Schulsystem inklusiver machen
Mit der Novellierung des Schulgesetzes 2017 hat der Freistaat Sachsen wichtige
Schritte hin zu einem inklusiveren Schulsystem unternommen. Die Abschaffung der
Förderschulpflicht, die Ausweitung des gemeinsamen Unterrichts von Schüler*innen
mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf und die Verkleinerung von
Inklusionsklassen waren wichtige Meilensteine. Diesen Weg wollen wir fortsetzen.
Konkret sehen wir folgende Handlungsbedarfe:
- Sicherungund Ausbauder inklusiven Beschulung mit zumutbaren Schulwegen in
allen Förderschwerpunkten durch die Kooperationsverbünde,
- Zuweisung eines Schulplatzes für Schüler*innen mit sonderpädagogischem
Förderbedarf durch Entscheidung der Schulaufsicht, sofern innerhalb des
Kooperationsverbundes keine Einigung über den Ort der inklusiven
Beschulung erzielt wird,
- inklusive Beschulung von Schüler*innen im Förderschwerpunkt emotional-
soziale Entwicklung an allen Schulen,
- gezielte Förderung und Unterstützung von Schulen, die sich der Aufgabe der
Inklusion in besonderem Maße annehmen, z.B. durch
Ausstattungsinvestitionen oder personelle Verstärkung,
- Öffnung weiterer Schularten, auch der Gymnasien, für den
lernzieldifferenten Unterricht,
- Weiterentwicklung der Diagnostik nach vergleichbaren Standards, auch in
den Förderschwerpunkten Lernen und emotional-soziale Entwicklung;
Aufstockung des Personals der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste unter
Einbeziehung des Know-Hows von Schulen in freier Trägerschaft,
- Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften und schulischem Personalzu
Inklusion und zum Umgang mit Heterogenität; Ausbildung von
Sonderpädagog*innen an weiteren Standorten und in anderen Bundesländern
und
- Einrichtung eines Beirates "Inklusive Schule in Sachsen".
Den Weg frei machen für eine inklusive Jugendhilfe
Das im Juni 2021 im Bundestag beschlossene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
(KJSG) soll es jungen Menschen mit Behinderungen deutlich erleichtern, ihre
Rechte zu verwirklichen und die Leistungen zu bekommen, die ihnen zustehen. Für
Sachsen leiten sich daraus folgende Aufgaben ab, die durch den Landtag und den
Landesjugendhilfeausschuss fachlich begleitet werden sollen, wie :
- eine Verankerung der Inklusion als Leitgedanken der Kinder- und
Jugendhilfe durch die Erarbeitung von Handlungsleitfäden und Standards in
der Jugendhilfeplanung zur Umsetzung auf kommunaler Ebene,
- eine grundsätzlich gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne
Behinderungen in Kindertageseinrichtungen (KJSG),
- Finanzierung inklusiver Betreuung in der Kindertagespflege analog zu den
Kitas,
- die Stärkung der Inklusion im Hort durch bessere Verzahnung mit der Schule
und Berücksichtigung von inklusiv betreuten Kindern im
Betreuungsschlüssel,
- die Erarbeitung eines Modelles der verbindlicherenZusammenarbeit
beteiligter Leistungsträger, damit alle Unterstützungsangebote aus einer
Hand angeboten werden und Eltern bzw. betroffene junge Menschen Beratung
und Unterstützung aus einer Hand bekommen (Eingliederungshilfe,
Sozialhilfe und Jugendhilfe),
- der Ausbau der Beratung im Sinne der betroffenen Kinder, Jugendlichen und
ihrer Eltern zu konkreten Ansprüchen auf Leistungen,
- die Ausbildung und Einführung von Verfahrenslots*in für Eltern ab 2024,
d.h. eine verlässliche Ansprechperson, die sie durch das gesamte Verfahren
begleitet, zu unterstützen,
- die Weichenstellung bis 2027 für eine Jugendarbeit für alle junge Menschen
mit und ohne Behinderungen vorzunehmen,
- die Handlungsempfehlungen zur inklusiven Jugendhilfe bei der
Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK aufnehmen,
- die Investitionen in barrierefrei zugängliche Jugendübernachtungsstätten,
Jugendhilfeeinrichtungen und Jugendhäuser und
- das landesweite Fortbildungsprogramme über das Landesjugendamt und
- mehr Angebote für pädagogische Fachkräfte zum Erwerb einer
heilpädagogischen Zusatzqualifikation (HPZ) fortzuschreiben.
Familien und Behinderung - Unterstützung ausbauen, durch:
- frühzeitige Unterstützung von Kindern mit Behinderung oder drohender
Behinderung durch den Ausbau von Frühförderstellen, Kita-Sozialarbeit und
Stärkung des Schulvorbereitungsjahres
- Stärkung von Eltern mit Behinderung, z.B. durch eine Arbeitshilfe zur
Unterstützung von Eltern mit Behinderung durch den
Landesjugendhilfeausschuss
- die Stiftung „Hilfe für Familien, Mutter und Kind“ weiterentwickeln und
Unterstützung ausbauen, z.B. für Familien mit einem behinderten
Elternteil, die oft auf Mobilitätshilfen angewiesen sind, damit der Alltag
auch mit einer Einschränkung organisiert werden kann. Hier braucht es
dringend eine Fördermöglichkeit, um Selbständigkeit und Selbsthilfe zu
ermöglichen.
- ein gutes Anbebot an barrierefreien bezahlbaren Wohnungen für Familien und Beratungsangebote zur Unterstützung bei der Wohnungssuche
- Ausbau inklusiver Angebote in der Familienbildung und
- Monitoring der Familienbildungsstätten auf Barrierefreiheit.
Diskriminierung bekämpfen
Zu erfolgreicher Inklusion gehört der Abbau von Vorurteilen und die Bekämpfung
von Diskriminierung und Ungleichbehandlung - Ableismus.
Wir setzen uns für eine Bekämpfung von Diskriminierung insbesondere Ableismus
ein. Das Thema Ableismus muss in Förderrichtlinien, die Projekte für Demokratie
und gegen Diskriminierung unterstützen, mitaufgenommen werden.