Veranstaltung: | 56. Landesversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 10. Weitere Anträge (V-Anträge) |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Jürgen Kasek |
Eingereicht: | 24.03.2023, 09:48 |
Dringlichkeitsantrag: Versammlungsfreiheit schützen
Beschlusstext
Wir lehnen die Versuche, Versammlungsteilnehmer*innen, auch nach Auflösung der
Versammlung, mit den Kosten von Polizeieinsätzen zu belasten, ab.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Novellierung des Versammlungsgesetzes, wie im
Koalitionsvertrag vereinbart, zeitnah erfolgt.
Unterstützer*innen: Erik Neubert (KV Chemnitz); Valentin Lippmann, Andrea Mühle
(KV Dresden), Wieland Götzler, Steffen Märcker, Anne Vollerthun (KV Leipzig)
Begründung
Ein liberales Versammlungsrecht und die Gewährleistung der Versammlungsfreiheit sind konstitutiv für den freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat, dies auch unabhängig der in der Versammlung vertretenen Meinung. Gerade in Sachsen erscheint es nötig, immer wieder darauf hinzuweisen, dass sich vorhandene politische Probleme nicht durch Verbote oder eine Zunahme von Repressionsmaßnahmen lösen lassen.
Daher lehnen wir die derzeit zu beobachtenden Versuche, die Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit durch die Androhung von Kostenfolgen faktisch zu beschränken, ab. Sitzblockaden aus mehreren Personen stellen in der Regel eine friedliche Versammlung dar und fallen daher in den Schutzbereich des Art. 8 Abs. 1 GG. Die Androhung von Kostenfolgen stellt einen Eingriff dar, da die Versammlungsteilnehmer*innen bei Wahrnehmung des Grundrechts keine Gewissheit darüber haben, ob ihnen im Anschluss an die Auflösung der Versammlung Kosten auferlegt werden. Damit kann die individuelle Teilnahme, besonders an politisch und medial umstrittenen Versammlungen wie jener der „Letzten Generation“, von der persönlichen finanziellen Leistungsfähig- und -willigkeit abhängig werden. Das ist mit dem Charakter dieses elementaren politischen Freiheitsrechts nicht zu vereinbaren.
Die nunmehr angekündigten Versuche, Kosten gegenüber Protestierenden der „Letzten Generation“ einzutreiben, reiht sich in die zunehmende Diskreditierung gegenüber dieser Form des Protests ein.
In aller Deutlichkeit verurteilen wir sprachliche Entgleisungen, die angesichts von Straßenblockaden vorschnell von „Terror“ sprechen und damit der Zunahme der Gewalt auch auf der Straße Vorschub leisten.
Wir setzen uns dafür ein, dass das Sächsische Versammlungsgesetz, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, zeitnah weiterentwickelt wird. Dadurch soll dafür Sorge getragen werden, dass auch in Zeiten harter politischer Auseinandersetzungen dem Recht auf politische Teilhabe die größtmögliche Wirksamkeit zukommt.
Begründung Eilbedürftigkeit:
Der sächsische Innenminister hat angekündigt, dass man nunmehr versuchen wolle, bei den Protestierenden der „Letzten Generation“ die Kosten für die Polizeieinsätze aufgrund der Blockaden geltend zu machen. Diese Aussage wurde erst nach Antragsschluss öffentlich.
Umso wichtiger ist es aber, dass gerade wir als BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze pochen und die unlauteren Angriffe gegen das Versammlungsrecht deutlich zurückweisen.